das sollten Sie wissen

Wissenwertes zur Bewertung von Immobilien

Erbschaft bewerten

wir informieren über Wertermittlung bei Erbschafts- und Schenkungssteuer

Aktuelle Infomationen zum Thema Erbschaft, Nachlassregelung von Immobilien, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Immobilienerbe

  • Sie benötigen eine Immobilienbewertung zur Nachlassregelung für Ihre Immobilie ?
  • Die Wertermittlung des Finanzamtes wegen der Erbschaftssteuer oder der Schenkungssteuer liegt Ihnen vor und Sie glauben, dass die Bewertung der Immobilie zu hoch ausfällt ?

In jedem Fall kann ein Verkehrswertgutachten für die angemessene Bewertung Ihrer Immobilie weiterhelfen. Für die Nachlassregelung hilft der ermittelte neutrale Wert der Immobilie bei einer gütlichen Einigung.

Nachweis des niedrigeren gemeinen Wert durch ein Verkehrswertgutachten

Liegt eine Bewertung Ihres Hauses nach dem Bewertungsgesetz durch das Finanzamt vor, darf der Erbschaftssteuer- oder Schenkungssteuerpflichtige einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt z.B. durch ein Wertgutachten der öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter Müller und Hantrop.

Die Erfolgsaussichten hierfür sind gut, weil die Bewertung des Finanzamtes häufig vom Büro aus vorgenommen wird. Besondere objektbezogene Besonderheiten wie Bauschäden, Instandhaltungsrückstau oder Modernisierungsbedarf werden häufig nicht erkannt. Die Erbschaftssteuer fällt dann je nach Freibetrag, der in Anspruch genommen werden kann, zu hoch aus.

Wirberücjsichtigen Besonderheiten der ererbten Immobilie in angemessener Weise. Steuernachteile lassen sich so unter Umständen vermeiden.

Immobilien-Wertgutachten für die Nachlassregelung oder bei Erbschaftssteuer

Bei Erbschaft einer Immobilie kann ein Wertgutachten in idealer Weise als Grundlage für die Nachlassregelung oder für die Bemessung von Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer dienen.

Bewertung der Immobilienerbschaft durch das Finanzamt

Bei einer Immobilienerbschaft wird regelmäßig zunächst eine Immobilienbewertung durch das Finanzamt vorgenommen.

Dabei wird die Bewertung der Immobilie überwiegend ohne Besichtigung des Grundstücks und der baulichen Anlagen durchgeführt. Nicht selten fällt diese Bewertung sehr hoch aus. Nach dem festgestellten Wert nimmt das Finanzamt die Bemessung der zu zahlenden Erbschaftssteuer vor.

Wie kann der Betroffene gegen eine zu hohe Immobilienbewertung durch das Finanzamt vorgehen ?

Bei einer Immobilienerbschaft, für die eine Immobilienbewertung durch das Finanzamt durchgeführt wurde, darf der Erbschaftssteuerpflichtige einen niedrigeren „gemeinen Wert“  mithilfe eines Sachverständigengutachtens nachweisen. Das Wertgutachten des Sachverständigen stellt häufig die angemessenere Variante der Immobilienbewertung dar, weil grundsätzlich vor Erstellung des Wertgutachtens eine Ortsbesichtigung durchgeführt wird. Dabei kann der Sachverständige Informationen zum Instandhaltungszustand und Modernisierungsstand der Immobilie aufnehmen und später bei der Gutachtenerstellung berücksichtigen. Diese Informationen liegen dem Finanzamt häufig zur Bewertung nicht vor.


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Unser Angebot Immobilienberatung für den Kauf einer Immobilie umfasst im Einzelnen:

  • eine Objektbesichtigung
  • detaillierte bewertung der Ausstattungselemente
  • Bewertung von Rückständen in der Modernisierung und/oder Instandhaltung
  • Analyse von Bauschäden und Baumängeln
  • Markteinschätzung, Marktgängigkeit

Wertermittlung für Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Form eines Wertgutachtens

diese Fragen kann ich beantworten

  • Wert Ihres Hauses
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Anlässe für die Erstellung eines Wertgutachtens?

Ein Wertgutachten für Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück bei

  • Ehescheidung
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  • Nachlassregelungen
  • Anstehenden Investitionen
  • Beleihung (Beleihungswertgutachten) Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses
  • Steuerrechtliche Bewertungen bei Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer

Wertermittlung von Häusern – Vorteile von Verkehrswertgutachten

Wertgutachten für Grundstücke oder Immobilien werden durch einen neutralen Sachverständigen erstellt. Da fast immer eine Einigung zwischen mehreren Immobilien- Parteien erreicht werden muss, liefert ein Verkehrswertgutachten mit der Wertschätzung hierfür die beste Ausgangsbasis.

Was enthält ein Wertgutachten ?

Mit einem Marktwertgutachten von uns erhalten Sie eine qualitativ hochwertige Wertschätzung Ihrer Immobilie. Das Wertgutachten besteht aus einer detaillierten Beschreibung zum Grundstück inklusive aufstehender Häuser bzw. Gebäude, der begründeten Wahl der Berechnungsverfahren (Ertragswert, Sachwert, Vergleichswert), der Verfahrensberechnung,  der Ableitung des Markt- oder Verkehrswerts und dem Anlagenteil zum Gutachten. Sämtliche Ansätze zu den Wertermittlungsverfahren sind eingehend begründet und nachvollziehbar dargestellt.

Für die Wertermittlung Ihres Hauses werden die wertbestimmenden Eigenschaften Ihrer Immobilie in einem Ortstermin durch den Sachverständigen erfasst. Hierzu gehören u.a. die Ausstattung, Grundrisse, Wohnflächen, Instandhaltungsbedarf, Modernisierungsbedarf, Bauart und energetische Eigenschaften.